Allgemeine Geschäftsbedingungen
MORR KÜCHEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand Januar 2024
I. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen dem Kunden und uns, MORR KÜCHEN, geschlossen werden. Sie gelten insbesondere für Bestellungen, die der Kunde bei uns im Geschäft (Point of Sale) aufgibt.
- Unberührt bleiben zwingende gesetzliche Vorschriften für Teilzahlungsgeschäfte, Finanzierungen oder Verträge über digitale Produkte.
- Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden:– 3 Wochen, wenn die Ware bestellt werden muss,– 1 Woche, wenn vorrätige Ware finanziert werden soll (wegen Bonitätsprüfung).Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot des Kunden innerhalb dieser Frist annehmen oder nicht ablehnen.
- Bei POS-Geschäften und Verträgen mit Nicht-Verbrauchern bestimmt sich der Vertragsinhalt in folgender Reihenfolge:individuelle Bestellung bzw. Vertrag,diese AGB,die gesetzlichen Vorschriften.Bei Verbrauchern, die im Fernabsatz oder auf Teilzahlung kaufen, gilt:vorrangig die für diese Verträge geltenden gesetzlichen Regelungen,dann Bestellung bzw. Vertrag,diese AGB,ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.
- Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Ändern sich nach Vertragsschluss die Preise unserer Lieferanten, können wir den Gesamtpreis anpassen, sofern die Lieferung nicht innerhalb von 4 Monaten erfolgen soll. Über eine Preisanpassung informieren wir spätestens einen Monat vor Lieferung. Bei wesentlichen Erhöhungen kann der Kunde innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten.
- Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben unberührt.Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Erfolgt auch nach einer angemessenen Nachfrist keine Zahlung oder verweigert der Kunde die Zahlung ernsthaft und endgültig, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
- „Frei-Haus“-Lieferungen erfolgen kostenfrei bis 30 km Umkreis und bis zum 2. Obergeschoss. Darüber hinaus berechnen wir:– 2,50 € je weiterem km,– 60 € je Stockwerk über dem 2. OG.Ein Anspruch auf Ausstellungsstücke besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.
- Höhere Gewalt, Streiks oder behördliche Maßnahmen verlängern Lieferzeiten. Der Kunde wird hierüber informiert. Nach Lieferverzug hat der Kunde zunächst schriftlich eine angemessene Nachfrist (bei Küchen 4 Wochen) zu setzen. Danach kann er zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen, soweit kein berechtigter Grund zur Verweigerung besteht. Erfolgt die Abnahme unberechtigt nicht, wird der Kaufpreis fällig.
- Muss die Montage wegen Gegebenheiten beim Kunden unterbleiben und hat er uns darüber nicht vorher informiert, stellt das keinen Grund zur Verweigerung dar. Bei Annahmeverzug hat der Kunde Lagerkosten zu erstatten. Wir können zudem vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
- Bei Verträgen mit Montageverpflichtung geht die Gefahr mit Abnahme der Montageleistung auf den Kunden über. Bei mehrtägiger Montage trägt der Kunde die Gefahr für Schäden während der Zeit, in der die Ware ohne unsere Mitarbeiter in seiner Obhut ist, es sei denn, diese Schäden beruhen auf höherer Gewalt oder unserem Verschulden.
- Eine Montage erfolgt nur, wenn diese ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart wurde. Die Montage erfolgt nur, wenn die örtlichen Gegebenheiten geeignet sind (z. B. Wände, Böden, Elektroanschlüsse). Der Kunde muss uns auf Besonderheiten vorher hinweisen. Mehrkosten, z. B. durch notwendige Demontage oder spezielle Befestigungen, trägt der Kunde.
- Die Beratung vor Ort beim Kunden ist kostenlos. Sollte ein zusätzlicher, separater Beratungstermin notwendig werden, behalten wir uns vor, diesen erneut zu berechnen. Für das Aufmaß berechnen wir eine Pauschale von 59 € inkl. MwSt.
- Es gelten die gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung branchenüblicher Besonderheiten. Bei Nachlieferungen ist zu berücksichtigen, dass neu produziert werden muss.
- Ist nur ein Einzelteil mangelhaft, kann dieses ersetzt werden. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz.
- Holzarten bei Kastenmöbeln beziehen sich nur auf sichtbare Frontflächen. Wir können Nacherfüllung verweigern, wenn sie unverhältnismäßig teuer ist.
- Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei:– Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,– Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,– Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,– Produkthaftungsgesetz oder– übernommenen Garantien.Die Haftung ist auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Unternehmern bis zur Erfüllung aller Forderungen. Der Kunde muss unseren Eigentumsvorbehalt auch gegenüber Dritten wahren.
- Bei Rücktritt schuldet der Kunde Wertersatz nach folgender Staffel:Möbel & Elektrogeräte:– 25 % im 1. Halbjahr,– 35 % im 2.,– bis zu 70 % im 4. Jahr.Polsterwaren:– 35 % im 1. Halbjahr,– 45 % im 2.,– bis zu 90 % im 4. Jahr.Bei Rücktritt wegen Verschulden des Kunden ersetzt er auch Transport-, Lager- und Montagekosten.
- Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet. Siehe dazu unsere Datenschutzerklärung. Erfüllungsort ist bei Montage der Montageort, ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.
- Eine Teilnahme an einem Verbraucherschlichtungsverfahren findet nicht statt.